Osteopathie kann schon in der Schwangerschaft sinnvoll sein.
Bei Schmerzen, oder einfach als Vorbereitung auf die Geburt.
Der ideale Zeitpunkt für eine vorbereitende Behandlung ist ca. die 20. Schwangerschaftswoche.
Auch die Babys profitieren nach der Geburt davon, und zwar je früher, desto besser und nicht
nur nach schwierigen Geburten, sondern auch als Screening. So lassen sich bestimmte
Fehlhaltungen und ihre Folgen schon früh vermeiden und die Motorik kann sich optimal
entwickeln.
Auch bei Problemen beim Stillen kann die Osteopathie unterstützen.
Grundsätzlich besteht im Wochenbett (6-8 Wochen nach Geburt) ein Behandlungsverbot für
Heilpraktiker (in Bezug auf schwangerschafts- und geburtsbedingte Probleme). Dennoch
kann eine Behandlung für euch in diesem Zeitraum indiziert sein. In diesem Fall bräuchtet ihr
ein entsprechendes Rezept.
Die meisten gesetzlichen Kassen übernehmen osteopathische Behandlungen zwar nicht
vollständig, bezuschussen sie aber. Hierzu benötigt ihr ein Privatrezept vom Arzt für
Osteopathie mit Datum vor der Behandlung, das ihr dann gemeinsam mit der Rechnung
einreichen könnt. Das gilt sowohl für euch als auch für die Babys. Private und
Zusatzversicherungen übernehmen die Rechnungen in der Regel.
Abgerechnet wird über die Heilpraktiker-Gebührenordnung:
Termine für Erwachsene: 100 Euro (50 Minuten)
Termine für Säuglinge: 80 Euro (40 Minuten)
Am Mittwoch Nachmittag in der Hebammenpraxis.
Weitere Infos und Anmeldung:
0151 - 17871977
praxis@osteopathie-wettlaufer.de